6 U 179/00•Oberlandesgericht Köln, 2001-02-16, 6 U 179/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 179/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-02-16
Aktenzeichen: 6 U 179/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0216.6U179.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das am 09.08.2000 verkündete Urteil der 28. Zivilkam-mer des Landgerichts Köln - 28 O 355/00 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das Urteil nach erfolgter Teilrücknahme des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Termin zur mündlichen Verhandlung vom 26. Januar 2001 insgesamt wie folgt neu gefasst wird:
Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 500.000,-- DM, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu unterlassen, das Werk "Deutsche Rechnungsle-gungsstandards" mit DRS 2 und 3 als Loseblattwerk und/oder Einzelhefte mit DRS 2 und 3 herauszugeben/herausgeben zu lassen und/oder zu verbreiten/verbreiten zu lassen, wie dies in der nachfolgend wiedergebenden Eigenwerbung der Antragsgegnerin in der Ausgabe Nr. 103 des Bun-desanzeigers vom 31.05.2000 angekündigt ist:
Die Kosten des Verfahrens tragen die Antrags-gegnerin zu 2/3 und die Antragstellerin zu 1/3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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