6 U 129/00•Oberlandesgericht Köln, 2001-02-16, 6 U 129/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 129/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-02-16
Aktenzeichen: 6 U 129/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0216.6U129.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 15. Juni 2000 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 84 O 15/00 - teilweise geändert und insgesamt wie folgt neu gefaßt:
Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzu-setzenden Ordnungsgeldes bis zu 500.000,00 DM - ersatzweise Ordnungshaft - oder der Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen, im geschäftlichen Ver-kehr die nachfolgend in Farbkopie wiedergegebene Werbeanzeige der f..de AG zu verbreiten:
Der weitergehende Antrag der Antragstellerin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung und die weitere Berufung der Antragsgegnerin werden zurückgewie-sen.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist mit seiner Verkündung rechtskräftig.
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