Ss 15/01- 12 -•Oberlandesgericht Köln, 2001-02-02, Ss 15/01- 12 -
Oberlandesgericht Köln, 2001-02-02, Ss 15/01- 12 -
Ss 15/01- 12 -Obergericht02.02.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — Ss 15/01- 12 - — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-02-02
Aktenzeichen: Ss 15/01- 12 -
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0202.SS15.01.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch bezüglich der Festsetzung der Tagessatzhöhe mit seinen Feststellungen aufgehoben.
In diesem Umfang wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Köln zurückverwiesen.
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