6 U 75/00•Oberlandesgericht Köln, 2001-01-26, 6 U 75/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 75/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-01-26
Aktenzeichen: 6 U 75/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0126.6U75.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 23.03.2000 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 53/00 - abgeändert.
Die einstweilige Verfügung (Beschluss) des Land- gerichts Köln vom 25.01.2000 - 31 O 53/00 - wird unter Abweisung des auf ihren Erlass gerichte- ten Antrags vom 21.01.2000 aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen hat die Antragstellerin zu tragen.
Das Urteil ist vollstreckbar.
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