Oberlandesgericht Köln, 2001-01-26, 6 U 152/00

6 U 152/00Obergericht26.01.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 152/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-01-26

Aktenzeichen: 6 U 152/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0126.6U152.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 26.05.2000 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Aachen - 42 O 139/99 - wird zu-rückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Be-klagten als Gesamtschuldner zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die mit diesem Urteil für die Beklagten verbundene Beschwer wird auf 20.000,00 DM festgesetzt.

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