5 U 20/96•Oberlandesgericht Köln, 2001-01-24, 5 U 20/96
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 20/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-01-24
Aktenzeichen: 5 U 20/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0124.5U20.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Dem Kläger wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist gewährt.
Die Berufung des Klägers gegen das am 7. November 1995 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 1 O 505/91 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheits-leistung in Höhe von 26.000,- DM abwenden, wenn der Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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