Oberlandesgericht Köln, 2001-01-22, 2 W 6/01

2 W 6/01Obergericht22.01.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 W 6/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-01-22

Aktenzeichen: 2 W 6/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0122.2W6.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde des Antragstellers vom 5. Dezember 2000 gegen den Beschluß der 2. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 15. November 2000

  • 2 T 275/00 - wird nicht zugelassen und als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde hat der Antragsteller zu tragen.

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