25 UF 82/00•Oberlandesgericht Köln, 2001-01-21, 25 UF 82/00
Oberlandesgericht Köln, 2001-01-21, 25 UF 82/00
25 UF 82/00Obergericht21.01.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 25 UF 82/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-01-21
Aktenzeichen: 25 UF 82/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0121.25UF82.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
-
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Leverkusen vom 18. 2. 2000 aufgehoben und die Sache zur Durchführung weiterer, von Amts wegen vorzunehmender Ermittlungen sowie zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht - Familiengericht - Leverkusen zurückverwiesen.
-
Kosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben; die Entscheidung über die Erstattung außergerichtlicher Auslagen bleibt dem Amtsgericht vorbehalten.
-
Der Antragsgegnerin wird ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt K. in K., dem Antragssteller ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt Dr. D. in K. bewilligt, und zwar jeweils sowohl für das Beschwerde- wie für das Anschlussbeschwerdeverfahren.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.