Oberlandesgericht Köln, 2001-01-19, 6 U 78/00

6 U 78/00Obergericht19.01.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 78/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-01-19

Aktenzeichen: 6 U 78/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0119.6U78.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufungen der Klägerin gegen das am 11.01.2000 verkündete Teil-Urteil sowie das am 25.01.2000 ver- kündete Schluss-Urteil der 1. Kammer für Handels- sachen des Landgerichts Aachen - 41 O 147/99 - werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicher- heitsleistung in Höhe von 20.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in dieser Höhe leistet. Der Klägerin wird nachgelassen, diese Sicherheit in Form der unbedingten, unbefristeten, unwiderruflichen, selbst- schuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse zu erbringen.

Die mit diesem Urteil für die Klägerin verbundene Beschwer wird auf 150.000,00 DM festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.