6 U 134/00•Oberlandesgericht Köln, 2001-01-19, 6 U 134/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 134/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-01-19
Aktenzeichen: 6 U 134/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0119.6U134.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 28.03.2000 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Aachen - 41 O 228/99 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die mit diesem Urteil für die Klägerin verbundene Beschwer wird auf 50.000,00 DM festgesetzt.
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