27 WF 2/02•Oberlandesgericht Köln, 2001-01-18, 27 WF 2/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 27 WF 2/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-01-18
Aktenzeichen: 27 WF 2/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0118.27WF2.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 21.12.2001 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Geilenkirchen vom 6.12.2001 - 12 F 69/99 GÜ - aufgehoben.
Die Kosten der Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin.
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