9 U 127/00•Oberlandesgericht Köln, 2001-01-16, 9 U 127/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 127/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-01-16
Aktenzeichen: 9 U 127/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0116.9U127.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin gegen das am 3. April 2000 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 O 3/00 - wird das angefochtene Urteil abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.930,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 15. Mai 1999 zu zahlen und die Klägerin hinsichtlich der Gebührenforderungen des Rechtsanwalts H.M., W.straße 9, A., und hinsichtlich der Kostenforderungen der Gerichtskasse Aachen aus den Rechtsstreitigkeiten L. ./. H.-M. Sachversicherungs AG (Landgericht Aachen 8 O 181/99) und L. ./. V. (Landgericht Aachen 4 O 156/99) freizustellen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.