Oberlandesgericht Köln, 2001-01-16, 9 U 127/00

9 U 127/00Obergericht16.01.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 127/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-01-16

Aktenzeichen: 9 U 127/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0116.9U127.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin gegen das am 3. April 2000 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 O 3/00 - wird das angefochtene Urteil abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.930,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 15. Mai 1999 zu zahlen und die Klägerin hinsichtlich der Gebührenforderungen des Rechtsanwalts H.M., W.straße 9, A., und hinsichtlich der Kostenforderungen der Gerichtskasse Aachen aus den Rechtsstreitigkeiten L. ./. H.-M. Sachversicherungs AG (Landgericht Aachen 8 O 181/99) und L. ./. V. (Landgericht Aachen 4 O 156/99) freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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