24 U 92/00•Oberlandesgericht Köln, 2001-01-16, 24 U 92/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 24 U 92/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-01-16
Aktenzeichen: 24 U 92/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0116.24U92.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 28. April 2000 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Aachen – 42 O 159/99 - teilweise abgeändert. Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Die Anschlußberufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Wert der durch dieses Urteil begründeten Beschwer übersteigt 60.000,-- DM nicht.
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.