20 U 88/00•Oberlandesgericht Köln, 2001-01-12, 20 U 88/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 20 U 88/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-01-12
Aktenzeichen: 20 U 88/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0112.20U88.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 11. April 2000 - 15 O 45/99 - wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Klägers gegen Sicherheitsleistung von 130.000,00 DM abzuwenden, sofern die Klägerin vor Vollstreckung nicht Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Beklagte kann die ihm obliegende Sicherheit durch selbst-schuldnerische Bankbürgschaft einer als Zoll- und Steuerbürge anerkannten Bank erbringen.
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