Ss 477/00 - 273 -•Oberlandesgericht Köln, 2001-01-09, Ss 477/00 - 273 -
Oberlandesgericht Köln, 2001-01-09, Ss 477/00 - 273 -
Ss 477/00 - 273 -Obergericht09.01.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — Ss 477/00 - 273 - — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-01-09
Aktenzeichen: Ss 477/00 - 273 -
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0109.SS477.00.273.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Unter Verwerfung des weitergehenden Rechtsmittels wird das angefochtene Urteil im Rechtsfolgenausspruch mit seinen Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Wipperfürth zurückverwiesen.
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