7 VA 1/00•Oberlandesgericht Köln, 2001-01-03, 7 VA 1/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 7 VA 1/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-01-03
Aktenzeichen: 7 VA 1/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0103.7VA1.00.01
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
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Die als Gegenvorstellung zu wertende „Beschwerde“ des Antragstellers vom 1. Dezember 2000 gegen die Verfügung des Senatsvorsitzenden vom 15. November 2000 gibt keinen Anlass zur Änderung dieser Verfügung.
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Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 31. August 2000 wird als unzulässig verworfen.
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Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens und die dem Antragsgegner entstandenen notwendigen Auslagen.
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Der Geschäftswert wird auf 5.000,00 DM festgesetzt.
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