Oberlandesgericht Köln, 2000-12-28, Ss 536/00 - 291 -

Ss 536/00 - 291 -Obergericht28.12.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — Ss 536/00 - 291 - — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-12-28

Aktenzeichen: Ss 536/00 - 291 -

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:1228.SS536.00.291.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Das angefochtene Urteil wird mit seinen Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Strafkammer (Jugendkammer) des Landgerichts Bonn zurückverwiesen.

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