5 U 234/98•Oberlandesgericht Köln, 2000-12-20, 5 U 234/98
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 234/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-12-20
Aktenzeichen: 5 U 234/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:1220.5U234.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 28.10.1998 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 537/97 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Streithelferin, die jene selbst zu tragen hat, fallen dem Kläger zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird gestattet, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 28.000,00 DM abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Den Parteien wird gestattet, die Sicherheitsleistung durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlichen Sparkasse, Raiffeisen- oder Volksbank zu erbringen.
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