3 U 56/00•Oberlandesgericht Köln, 2000-12-19, 3 U 56/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 3 U 56/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-12-19
Aktenzeichen: 3 U 56/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:1219.3U56.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 15. Februar 2000 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 1 O 428/99 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Unter Abweisung der weitergehenden Klage werden die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt, an die Kläger 14.700,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 15. August 1999 zu zahlen.
Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger 27 %, die Beklagten als Gesamtschuldner 73 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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