20 U 78/00•Oberlandesgericht Köln, 2000-12-15, 20 U 78/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 20 U 78/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-12-15
Aktenzeichen: 20 U 78/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:1215.20U78.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 23. März 2000 – 4 O 75/99 - wie folgt teilweise abgeändert und neu gefasst:
Es wird festgestellt, dass der Beklagte im Rahmen der derzeit gültigen Haftungsgrenzen des Luftverkehrsgesetzes verpflichtet ist, dem Kläger allen weiteren materiellen Schaden infolge des Ballonunfalls vom 31. August 1997 zu ersetzen, soweit Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder Dritte übergegangen sind oder übergehen werden. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden dem Kläger zu 4/5 und dem Beklagten zu 1/5 auferlegt.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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