18 U 99/00•Oberlandesgericht Köln, 2000-12-14, 18 U 99/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 18 U 99/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-12-14
Aktenzeichen: 18 U 99/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:1214.18U99.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten und unter Zurück-weisung der Anschlussberufung der Klägerin wird das am 31.05.2000 verkündete Urteil des Landge-richts Köln - 14 O 419/99 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 15.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung in der selben Höhe Sicherheit leisten. Die Sicherheitsleistungen können jeweils auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.
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