2 W 241/00•Oberlandesgericht Köln, 2000-12-13, 2 W 241/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 W 241/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-12-13
Aktenzeichen: 2 W 241/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:1213.2W241.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige weitere Beschwerde des Schuldners vom 20. November 2000 gegen den Beschluss der 23. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld vom 30. Oktober 2000 - 23 T 422/00 - wird nicht zugelassen.
Das Rechtsmittel wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde hat der Schuldner zu tragen.
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