Oberlandesgericht Köln, 2000-12-13, 13 U 100/00

13 U 100/00Obergericht13.12.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 13 U 100/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-12-13

Aktenzeichen: 13 U 100/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:1213.13U100.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 2. Februar 2000 - 23 O 471/98 - wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120.000,00 DM abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor in gleicher Höhe Sicherheit, die auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürge zuge-lassenen Kreditinstituts erbracht werden kann, leistet.

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