Ss 442/00 - 244 -•Oberlandesgericht Köln, 2000-12-12, Ss 442/00 - 244 -
Oberlandesgericht Köln, 2000-12-12, Ss 442/00 - 244 -
Ss 442/00 - 244 -Obergericht12.12.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — Ss 442/00 - 244 - — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-12-12
Aktenzeichen: Ss 442/00 - 244 -
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:1212.SS442.00.244.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Die Revision wird als unbegründet verworfen.
Die Kosten der Revision und die dem Angeklagten in diesem Rechtszug entstandenen notwendigen Auslagen hat die Staatskasse zu tragen.
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