Oberlandesgericht Köln, 2000-12-11, 17 W 388 + 416/00

17 W 388 + 416/00Obergericht11.12.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 17 W 388 + 416/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-12-11

Aktenzeichen: 17 W 388 + 416/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:1211.17W388.416.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben, soweit dadurch mehr als 13.942,50 DM als zu erstattende Prozesskosten der Klägerin gegen die Beklagte festgesetzt worden sind. Insoweit wird die Sache zur erneuten Prüfung und Entscheidung - auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens - an den Rechtspfleger des Landgerichts Köln zurückverwiesen.

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