6 U 118/00•Oberlandesgericht Köln, 2000-12-08, 6 U 118/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 118/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-12-08
Aktenzeichen: 6 U 118/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:1208.6U118.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 20.04.2000 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn - 12 O 6/00 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die mit diesem Urteil für den Beklagten verbundene Be-schwer beträgt 30.000,00 DM.
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