19 U 184/00•Oberlandesgericht Köln, 2000-12-08, 19 U 184/00
Oberlandesgericht Köln, 2000-12-08, 19 U 184/00
19 U 184/00Obergericht08.12.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 184/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-12-08
Aktenzeichen: 19 U 184/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:1208.19U184.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 29.5.2000 - 10 O 478/99 - abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000,--DM abzuwenden, wenn nicht zuvor der Gegner in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Die Sicherheiten können auch durch Bürgschaften einer deutschen Großbank, einer Genossenschaftsbank oder einer öffentlichen Sparkasse erbracht werden.
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