Oberlandesgericht Köln, 2000-12-06, 2 W 229/00

2 W 229/00Obergericht06.12.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 W 229/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-12-06

Aktenzeichen: 2 W 229/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:1206.2W229.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde der Schuldnerin vom 6. November 2000 gegen den Beschluß der 2. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 27. Oktober 2000 - 2 T 185/00 - wird nicht zugelassen.

Die sofortige weitere Beschwerde der Schuldnerin vom 6. November 2000 gegen den Beschluß der 2. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 27. Oktober 2000 - 2 T 185/00 - wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde hat die Schuldnerin zu tragen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.