2 W 229/00•Oberlandesgericht Köln, 2000-12-06, 2 W 229/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 W 229/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-12-06
Aktenzeichen: 2 W 229/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:1206.2W229.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige weitere Beschwerde der Schuldnerin vom 6. November 2000 gegen den Beschluß der 2. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 27. Oktober 2000 - 2 T 185/00 - wird nicht zugelassen.
Die sofortige weitere Beschwerde der Schuldnerin vom 6. November 2000 gegen den Beschluß der 2. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 27. Oktober 2000 - 2 T 185/00 - wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde hat die Schuldnerin zu tragen.
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