16 Wx 121/00•Oberlandesgericht Köln, 2000-12-05, 16 Wx 121/00
Oberlandesgericht Köln, 2000-12-05, 16 Wx 121/00
16 Wx 121/00Obergericht05.12.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 121/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-12-05
Aktenzeichen: 16 Wx 121/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:1205.16WX121.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige weitere Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 27.07.2000 - 29 T 37/00 - aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens - an das Landgericht zurückverwiesen.
Der Geschäftswert wird unter Abänderung der in den Vorinstanzen ergangenen Wertfestsetzungen für alle drei Instanzen auf 10.732,37 DM festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.