2 W 202/00•Oberlandesgericht Köln, 2000-12-01, 2 W 202/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 W 202/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-12-01
Aktenzeichen: 2 W 202/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:1201.2W202.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 21. September 2000 gegen den Beschluß der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 31. August 2000 - 2 T 19/00 - wird zugelassen.
Auf die sofortige weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 21. September 2000 wird der Beschluß der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 31. August 2000 - 2 T 19/00 - aufgehoben und das Ver-fahren zur erneuten Entscheidung über die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 17. März 2000 gegen den Beschluß des Amtsgerichts Bonn vom 28. Februar 2000 - 97 IK 33/99 - an das Landgericht Bonn zurückverwiesen.
Dem Landgericht wird auch die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde übertragen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.