5 U 34/00•Oberlandesgericht Köln, 2000-11-27, 5 U 34/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 34/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-11-27
Aktenzeichen: 5 U 34/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:1127.5U34.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am
12.1.2000 verkündete Urteil der 23. Zivil-
kammer des Landgerichts Köln -23 O 35/98-
wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden
dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch
Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000,- DM
abwenden, falls nicht die Beklagte vor der
Vollstreckung Sicherheit in gleicher
Höhe leistet.
Beiden Parteien wird nachgelassen, eine
etwaige Sicherheitsleistung auch durch
die Bürgschaft einer deutschen Großbank
oder öffentlichen Sparkasse zu leisten.
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