Oberlandesgericht Köln, 2000-11-22, 2 W 149/00

2 W 149/00Obergericht22.11.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 W 149/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-11-22

Aktenzeichen: 2 W 149/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:1122.2W149.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde des Schuldners vom 23.06.2000 gegen den Beschluss der 9. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 04.05.2000 - 9 T 49/2000 LG Dortmund - wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde hat der Schuldner zu tragen.

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