Oberlandesgericht Köln, 2000-11-17, 19 U 206/99

19 U 206/99Obergericht17.11.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 206/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-11-17

Aktenzeichen: 19 U 206/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:1117.19U206.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 27.10.1999 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 20 O 136/99 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte kann die Vollstreckung durch den Kläger durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110.000,00 DM abwenden, wenn nicht der Kläger vorher Sicherheit in gleicher Höhe erbringt.

Beiden Parteien bleibt vorbehalten, die jeweilige Sicherheitsleistung auch durch Bankbürgschaft zu erbringen.

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