2 Ws 582/00•Oberlandesgericht Köln, 2000-11-16, 2 Ws 582/00
Oberlandesgericht Köln, 2000-11-16, 2 Ws 582/00
2 Ws 582/00Obergericht16.11.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 582/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-11-16
Aktenzeichen: 2 Ws 582/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:1116.2WS582.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Der frühere Angeklagte ist für die vom 24. März 1999 bis 28. August 2000 vollzogene Untersuchungshaft zu entschädigen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der dem Beschwerdeführer hierin entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.
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