Oberlandesgericht Köln, 2000-11-16, 2 Ws 582/00

2 Ws 582/00Obergericht16.11.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 582/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-11-16

Aktenzeichen: 2 Ws 582/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:1116.2WS582.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Der frühere Angeklagte ist für die vom 24. März 1999 bis 28. August 2000 vollzogene Untersuchungshaft zu entschädigen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der dem Beschwerdeführer hierin entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.

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