9 U 151/99•Oberlandesgericht Köln, 2000-11-14, 9 U 151/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 151/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-11-14
Aktenzeichen: 9 U 151/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:1114.9U151.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung der Kläger wird das am 16.08.1999 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 11 0 182/98 - unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Unter teilweiser Aufhebung des Versäumnisurteils des Landgerichts Aachen vom 12.10.1998 wird die Beklagte verurteilt, an die Kläger 40.841,23 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 28.11.1997 zu zahlen.
Im übrigen wird das Versäumnisurteil aufrechterhal-ten.
Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern zu 17 % und der Beklagten zu 83 % auferlegt, mit Ausnahme der Kosten der Säumnis der Kläger in der ersten Instanz, die die Kläger zu tragen haben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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