Ss 430/00 - 237 -•Oberlandesgericht Köln, 2000-11-03, Ss 430/00 - 237 -
Oberlandesgericht Köln, 2000-11-03, Ss 430/00 - 237 -
Ss 430/00 - 237 -Obergericht03.11.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — Ss 430/00 - 237 - — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-11-03
Aktenzeichen: Ss 430/00 - 237 -
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:1103.SS430.00.237.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Unter Verwerfung der weitergehenden Revision wird das Urteil im Schuldspruch, soweit der Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden ist, mit den dazu gehörigen Feststellungen und hinsichtlich des Gesamtstrafenausspruchs aufgehoben.
Die Sache wird in dem erkannten Umfang zur er-neuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Köln zurückverwiesen.
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