19 U 89/00•Oberlandesgericht Köln, 2000-11-03, 19 U 89/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 89/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-11-03
Aktenzeichen: 19 U 89/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:1103.19U89.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 6. Januar 2000 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn - 14 O 132/99 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird gestattet, die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen ihrer aussergerichtlichen Kos-ten in beiden Instanzen durch Leistung einer Sicherheit in Höhe 13.000 DM abzuwenden, falls nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Hö-he leistet. Die Sicherheit kann von beiden Parteien auch durch die selbst-schuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.
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