27 UF 236/00•Oberlandesgericht Köln, 2000-11-02, 27 UF 236/00
Oberlandesgericht Köln, 2000-11-02, 27 UF 236/00
27 UF 236/00Obergericht02.11.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 27 UF 236/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-11-02
Aktenzeichen: 27 UF 236/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:1102.27UF236.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragsgegners vom 01.09.2000 -beim Amtsgericht eingegangen an 04.09.2000 - wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Siegburg vom 6.09.2000 - 31 FH 7/00 - aufgehoben und die Sache nach Maßgabe der nachfolgenden Gründe zur weiteren Bearbeitung an das Familiengericht zurückverwiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.
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