Oberlandesgericht Köln, 2000-10-24, 9 U 75/99

9 U 75/99Obergericht24.10.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 75/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-10-24

Aktenzeichen: 9 U 75/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:1024.9U75.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 07.05.1999 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 16 O 552/98 - abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 16.000,-- DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Sicherheitsleistungen dürfen auch in Form einer Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.