Oberlandesgericht Köln, 2000-10-19, 7 U 56/00

7 U 56/00Obergericht19.10.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 7 U 56/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-10-19

Aktenzeichen: 7 U 56/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:1019.7U56.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 28.10.1999 - 5 O 59/99 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung des beklagten Landes gegen Sicherheitsleistung von 210.000,00 DM abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Beiden Parteien wird gestattet, die Sicherheitsleistung durch eine unbedingte, unbefristete, unwiderrufliche und selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- und Kreditbürgen zugelassenen Bankinstituts zu erbringen.

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