16 Wx 102/00•Oberlandesgericht Köln, 2000-10-19, 16 Wx 102/00
Oberlandesgericht Köln, 2000-10-19, 16 Wx 102/00
16 Wx 102/00Obergericht19.10.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 102/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-10-19
Aktenzeichen: 16 Wx 102/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:1019.16WX102.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluß der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 26.5.2000 - 8 T 75/99 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Unterlassungsantrag zu 4. in der Hauptsache erledigt ist.
Die Kosten der Rechtsbeschwerde fallen den Antragstellern zur Last. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten fin-det nicht statt.
Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens: 10.000 DM
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