9 Sch 23/00•Oberlandesgericht Köln, 2000-10-16, 9 Sch 23/00
Oberlandesgericht Köln, 2000-10-16, 9 Sch 23/00
9 Sch 23/00Obergericht16.10.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 Sch 23/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-10-16
Aktenzeichen: 9 Sch 23/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:1016.9SCH23.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Der Schiedsspruch des Schiedsgerichts der Industrie- und Handelskammer Bonn / Rhein-Sieg, bestehend aus dem Vorsitzenden Richter am Landgericht i. R. Dr. K. als Obmann und den Rechtsanwälten E. und Dr. P. als Beisitzer, vom 4. April 2000, durch den die Antragsgegnerin wie folgt verurteilt worden ist:
-
an die Antragstellerin 38.139,20 DM nebst 5 % Zinsen hieraus seit dem 01.05.1999 zu zahlen,
-
die Kosten des Rechtsstreits zu tragen
wird für vollstreckbar erklärt.
Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.
Dieser Beschluss ist vorläufig vollstreckbar.
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