17 U 58/99•Oberlandesgericht Köln, 2000-03-01, 17 U 58/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 U 58/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-03-01
Aktenzeichen: 17 U 58/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0301.17U58.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 29.04.1999 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 7 O 239/98 - abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits - beider Rechtszüge - trägt der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 27.000,- DM, die auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, Volksbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden kann, vorläufig vollstreckbar.
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