Oberlandesgericht Köln, 2000-03-01, 12 U 108/99

12 U 108/99Obergericht01.03.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 12 U 108/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-03-01

Aktenzeichen: 12 U 108/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0301.12U108.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 23.03.1999 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln ( AZ.: 85 O 182/98 ) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 490.000,--DM abzuwenden, wenn nicht zuvor die Kläger in gleicher Höhe Sicherheit leisten. Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.

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