3 U 101/99•Oberlandesgericht Köln, 2000-02-29, 3 U 101/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 3 U 101/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-02-29
Aktenzeichen: 3 U 101/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0229.3U101.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Auf Antrag der Klägerin erklärt sich das Oberlandes-gericht Köln für sachlich unzuständig und verweist den Rechtsstreit an das Oberlandesgericht Düsseldorf - Kartellsenat - (§ 281 ZPO).
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