27 UF 24/00•Oberlandesgericht Köln, 2000-02-28, 27 UF 24/00
Oberlandesgericht Köln, 2000-02-28, 27 UF 24/00
27 UF 24/00Obergericht28.02.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 27 UF 24/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-02-28
Aktenzeichen: 27 UF 24/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0228.27UF24.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerden der Beschwerdeführer werden die Be-schlüsse des Amtsgerichts - Familiengericht - Siegburg vom 25.11.1999 und vom 6.1.2000 - 33a F 320/99 -aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung über die Entziehung der Vermögenssorge der Eltern, soweit die Vertretung im Erbscheinsverfahren betroffen ist, an das Amtsgericht zurückverwiesen.
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