Ausl 380/99•Oberlandesgericht Köln, 2000-02-25, Ausl 380/99
Oberlandesgericht Köln, 2000-02-25, Ausl 380/99
Ausl 380/99Obergericht25.02.2000
Regest
Für die Auslieferungsfähigkeit ist für die Frage der Verjährung (auch) auf das Recht des ersuchten Staates, also der Bundesrepublik Deutschland, abzustellen
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — Ausl 380/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-02-25
Aktenzeichen: Ausl 380/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0225.AUSL380.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Normen: EuAlÜbk Art. 10
Leitsätze
Für die Auslieferungsfähigkeit ist für die Frage der Verjährung (auch) auf das Recht des ersuchten Staates, also der Bundesrepublik Deutschland, abzustellen
Tenor
Die Auslieferung des polnischen Staatsangehörigen W H aus der Bundesrepublik Deutschland nach Polen ist zulässig, soweit sie zur Verfolgung der in dem "Beschluss über vorläufige Verhaftung" der Rayonsstaatsanwaltschaft Bydgoszcz-Nord (1 Ds 800/95) vom 24. Januar 1996 aufgeführten Straftaten des Betruges vom 11. Januar 1991 und vom 23. Mai 1991 zum Nachteil der C Bank S.A. begehrt wird.
Wegen der weiteren in dem Auslieferungsersuchen vom 11. Oktober 1999 (übermittelt durch Schreiben des Justizministeriums in Warschau vom 15. Oktober 1999) aufgeführten Straftaten ist die Auslieferung nicht zulässig.
Die Fortdauer der Auslieferungshaft wird angeordnet.
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