Oberlandesgericht Köln, 2000-02-24, 17 W 59/00

17 W 59/00Obergericht24.02.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 17 W 59/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-02-24

Aktenzeichen: 17 W 59/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0224.17W59.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Klägerin.

Gegenstandswert für die Beschwerde: bis 600,-- DM.

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