17 W 59/00•Oberlandesgericht Köln, 2000-02-24, 17 W 59/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 59/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-02-24
Aktenzeichen: 17 W 59/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0224.17W59.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Klägerin.
Gegenstandswert für die Beschwerde: bis 600,-- DM.
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