2 W 21/00•Oberlandesgericht Köln, 2000-02-23, 2 W 21/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 W 21/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-02-23
Aktenzeichen: 2 W 21/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0223.2W21.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Normen: INSO §§ 1, 4, 5, 6, 7, 13, 26, 34, 54; INSO §§ 55, 207, 209, 211, 286, 295; INSO §§ 304, 306, 307, 311, 314; ZPO §§ 550, 569, 577
Tenor
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Die sofortige weitere Beschwerde der Schuldnerin vom 21. Dezember 1999 gegen den Beschluss der 9. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 8. November 1999 - 9 T 956/99 - wird zugelassen.
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Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
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Die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde hat die Schuldnerin zu tragen.
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