16 WX 18/2000•Oberlandesgericht Köln, 2000-02-16, 16 WX 18/2000
Oberlandesgericht Köln, 2000-02-16, 16 WX 18/2000
16 WX 18/2000Obergericht16.02.2000
Regest
Höhe der Betreuervergütung für einen Handwerksmeister BGB §§ 1908i, 1836, 1836a Einem Handwerksmeister als Berufsbetreuer ist regelmäßig der erhöhte Stundensatz von 45,- DM nach § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BVormVG zuzubilligen. Die Meisterausbildung ist aber nicht einem Hochschulabschluß oder einer vergleichbaren Ausbildung i. S. des § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BVormVG gleichzusetzen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 WX 18/2000 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-02-16
Aktenzeichen: 16 WX 18/2000
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0216.16WX18.2000.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: BGB §§ 1908I, 1836, 1836A
Leitsätze
Höhe der Betreuervergütung für einen Handwerksmeister
BGB §§ 1908i, 1836, 1836a Einem Handwerksmeister als Berufsbetreuer ist regelmäßig der erhöhte Stundensatz von 45,- DM nach § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BVormVG zuzubilligen. Die Meisterausbildung ist aber nicht einem Hochschulabschluß oder einer vergleichbaren Ausbildung i. S. des § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BVormVG gleichzusetzen.
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